Regeln

Wir sind kein Verein, d.h. es gibt keinen übergeordneten Versicherungsschutz auf unseren Touren. Jeder fährt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr! Wir übernehmen keine Haftung für evtl. Unfälle oder Verletzungen. Wir nehmen nur MitfahrerInnen mit, die über eine entsprechende Ausrüstung verfügen, d.h. ein Gelände gängiges MTB. Für den technischen Zustand des Bikes sowie das Mitführen von 1-Hilfe-Sets ist jeder selber verantwortlich. Es besteht Helmpflicht! Wir empfehlen außerdem Langfingerhandschuhe und Brille, Getränke, evtl. Verpflegung (Riegel), Handy und je nach Wetter, regenfeste Kleidung.

Ihr dürft die Touren gerne für Eure privaten Zwecke auf GPS-Geräten aufzeichnen, allerdings ist eine Veröffentlichung der Touren unter dem Namen MTB-Kettwig nicht erwünscht. Vielen Dank für Euer Verständnis!

Teilnahmebedingungen und Haftungsauschluss

§ 1 Absage oder Abbruch von Touren

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Durchführung einer ausgeschriebenen Tour. Der Guide ist jederzeit – auch kurzfristig – berechtigt, die Tour ohne Angabe von Gründen abzusagen oder abzubrechen sowie Teilnehmer von der Teilnahme an der Tour auszuschließen.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Der Guide ist berechtigt, die Teilnahme an einer Tour von der Erfüllung besonderer Bedingungen (wie beispielsweise das Vorliegen bestimmter fahrtechnischer Fähigkeiten oder Kondition) abhängig zu machen.

(2) Voraussetzung für die Teilnahme an einer Tour sind, sofern nichts anderes angegeben ist, ein technisch einwandfreies Mountainbike sowie eine ausreichende Pannenausrüstung (u. a. Ersatzschlauch, Flickzeug, Luftpumpe, Werkzeug, etc.). Es ist nicht Aufgabe oder Verpflichtung des Guides, den Teilnehmer im Pannenfall technische Unterstützung zu gewähren. Kann die Tour aufgrund einer Panne nicht zu Ende gefahren werden, so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers durchzuführen.

(3) Alle Teilnehmer haben für eine ausreichende Schutz- und Sicherheitsausrüstung zu sorgen. Hierzu gehören insbesondere ein Schutzhelm (Pflicht!), eine den Witterungsbedingungen entsprechende Kleidung und ggfs. angemessene Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe, Protektoren). Alle Teilnehmer haben selbst für eine ausreichende Verpflegung und Getränke zu sorgen. Jedem Teilnehmer wird im eigenen Interesse der Abschluss einer allgemeinen Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung empfohlen.

(4) Die Teilnehmer müssen, sofern sie nicht von einem Erziehungsberechtigtem begleitet werden, das 18. Lebensjahr vollendet haben oder eine Vollmacht der Eltern vorweisen.

§ 3 Aufgaben des Guides

(1) Sofern nichts anderes angegeben ist, besteht die Aufgabe des Guides ausschließlich darin, den Teilnehmern den Weg zu zeigen sowie die Orientierung abseits von öffentlichen Straßen und Wegen zu erleichtern. Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass der Tourverlauf und die Tourdauer, z. B. aufgrund von Witterungs und Wegebedingungen, jederzeit – auch im Verlauf einer Tour – Änderungen unterliegen können und sich insbesondere auch der Zeitpunkt der Rückkehr nach vorne oder nach hinten verschieben kann.

(2) Es ist nicht Verpflichtung des Guides, die konditionellen oder fahrtechnischen Fähigkeiten der Teilnehmer zu beurteilen oder ihnen hierzu Ratschläge zu erteilen.

§ 4 Gefahrtragung

(1) Dem Teilnehmer einer Tour ist bekannt, dass die Benutzung eines Mountainbikes sowohl auf als auch abseits befestigter Strassen besondere körperliche Anforderungen stellt und mit spezifischen Gefahren verbunden ist.

(2) Die Teilnahme an einer Tour erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Touren führen sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege und Pfade. Angaben über den geplanten Wegverlauf, die Länge und Dauer sowie den konditionellen und/oder fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad einer Tour sind unverbindlich und dienen ausschließlich dazu, den Teilnehmern einen groben Eindruck von den sie erwartenden Anforderungen zu geben. Die Teilnehmer müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang, auch auf die rechtliche Befahrbarkeit der Strecken, liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers.

§ 5 Verhalten der Teilnehmer

(1) Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Weg- und Sichtverhältnissen sowie dem persönlichen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise.

(2 ) Alle Teilnehmer haben ihre – vor allem konditionellen und fahrtechnischen – Fähigkeiten selbst einzuschätzen und ihre Fahrweise daran auszurichten. Die Teilnehmer müssen insbesondere selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden mit dem Mountainbike fahren können; im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vorher zu besichtigen und/oder das Mountainbike zu schieben oder zu tragen.

(3) Alle Teilnehmer haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten. Darüber hinaus sind die DIMB Trail Rules einzuhalten; die DIMB Trail Rules können unter www.dimb.de nachgelesen werden. Zu diesen gehört u.a. auf Waldwegen bzw. Trails Rücksicht auf Wanderer, Reiter oder andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kinder, zu nehmen und diese nicht zu gefährden.

(4) Die Teilnehmer sind sich darüber im klaren, dass Mountainbiketouren mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Die Teilnehmer sind sich dabei insbesondere darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden – auch schwersten – Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den – häufig auch wechselnden – Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem Verhalten Dritter ergeben.

Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition sowie Selbstüberschätzung oder unzureichende fahrtechnische Fähigkeiten der Teilnehmer können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen. Weder die MTB Kettwig noch der Guide sind verpflichtet, für eine Absicherung der Strecke zu sorgen oder auf Gefahren hinzuweisen.

§ 6 Haftung

(1) An den angebotenen Bike-Touren/Veranstaltungen von www.mtb-kettwig.de beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr und eigene Rechnung. Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche vertragliche, deliktische und sonstige Ansprüche gegenüber www.mtb-kettwig.de oder deren  Personen. Hiervon unberührt sind Schadensersatzansprüche gegen Dritte (z.B. andere Tourteilnehmer) nach den allgemeinen Haftungsregelungen des Gesetzgebers.

§ 7 Sonstiges

(1) Der Betrieb von www.mtb-kettwig.de ist kein Gewerbebetrieb. Alle Angebote sowie Veranstaltungen erfüllen den Anspruch einer privaten Veranstaltung.